Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein bedeutendes Gesetz in Deutschland, das sich auf die energetische Qualität von Gebäuden konzentriert. Es wurde im November 2020 erlassen und vereint die Vorschriften des bisherigen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter einem Dach. Das Hauptziel des GEG besteht darin, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und somit den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. In diesem Artikel werden wir einen genaueren Blick auf das GEG werfen und verstehen, was es auszeichnet.

Mindeststandards und Anforderungen

Eines der zentralen Elemente des GEG sind die Mindeststandards und Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Diese Standards betreffen sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude und beinhalten verschiedene Aspekte:

  1. Wärmeschutz: Das GEG legt fest, wie gut Gebäude gegen Wärmeverluste isoliert sein müssen. Dies betrifft Bereiche wie Wände, Dächer, Fenster und Böden, um den Heizenergiebedarf zu senken.
  2. Effiziente Heizungssysteme: Das Gesetz legt Anforderungen an Heizungssysteme fest, um sicherzustellen, dass sie energieeffizient arbeiten. Dies beinhaltet auch die Integration erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Biomasse.
  3. Erneuerbare Energien: Das GEG fordert den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärme- und Stromerzeugung in Gebäuden, um den Anteil fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
  4. Energieausweis: Gebäudeeigentümer müssen gemäß dem GEG einen Energieausweis bereitstellen, wenn sie ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten. Dieser Ausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes.
  5. Sanierungsvorgaben: Bei größeren Sanierungen bestehender Gebäude legt das GEG fest, welche energetischen Verbesserungen durchgeführt werden müssen, um die Energieeffizienz zu steigern.

Fördermöglichkeiten und Klimaschutz

Das GEG fördert die Umsetzung dieser energetischen Maßnahmen durch finanzielle Anreize und Förderprogramme. Damit trägt es dazu bei, den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben und die deutschen Energie- und Klimaziele zu erreichen.

Eine Änderung im Rahmen des GEG erfolgte am 08.09.2023, als der Bundestag die Novelle des Gesetzes beschloss, die mittlerweile auch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Ab dem 01. Januar 2024 müssen in Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude sind Übergangsfristen vorgesehen, die auf die zukünftigen Wärmepläne abgestimmt sind. Dies ermöglicht Technologieoffenheit beim Heizungstausch, und es sind umfassende Förderungen geplant, um den Umstieg finanziell zu erleichtern.

Geltungsbereich des GEG

Grundsätzlich gilt das GEG für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden, sowie für alle Anlagen und Einrichtungen, die dafür notwendig sind. Dazu gehören neben Heizungs- und Kühlsystemen auch Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie die Warmwasserversorgung. Im §2 des GEG finden sich Ausnahmen, darunter Betriebsgebäude und Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Gesamtenergieverbrauchs aufweisen.

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu nachhaltigeren und energieeffizienteren Gebäuden in Deutschland und trägt dazu bei, den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben.

 

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