In jüngster Zeit hat der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, das weitreichende Auswirkungen auf Hausbesitzer hat. In diesem Blogartikel beleuchten wir die Fragen rund um dieses Gesetz, darunter, welche Heizungsoptionen ab 2024 erlaubt sind, welche Fristen gelten und wie Fördermöglichkeiten beim Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme aussehen.

Die Grundlagen des GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden dürfen. Ab 2045 ist ausschließlich die Nutzung erneuerbarer Energien für die Beheizung von Gebäuden erlaubt. Ziel ist es, CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Ab dem 1. Januar 2024 gilt diese Regelung zunächst nur für Neubaugebiete.

Besondere Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung

Außerhalb von Neubaugebieten müssen Kommunen einen Wärmeplan vorlegen, der Bürgern und Unternehmen Informationen über die zukünftige Wärmeversorgung in ihrer Region bietet. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird die Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungswechseln bis spätestens 30. Juni 2026 verpflichtend. In kleineren Städten gilt eine Frist bis 30. Juni 2028.

Bestehende Öl- und Gasheizungen

Intakte Öl- und Gasheizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden und können weiterhin betrieben und repariert werden. Bei Havarie oder Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren für den Einbau und Betrieb von Heizsystemen, die nicht zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Ende der Wärmeplanung muss der Bioanteil bei neu installierten Gas- oder Ölheizungen mindestens 15 Prozent betragen. Ab 2035 steigt dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent.

Erlaubte Heizungsoptionen ab 2024

Das neue Gesetz bietet verschiedene technologische Möglichkeiten für Heizungsumstellungen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dazu gehören:

  • Wärmepumpen
  • Elektroheizungen
  • Fernwärmenetz
  • Solarthermie
  • Hybridheizungen, die erneuerbare Energien mit Gas- oder Ölkesseln kombinieren (der Hauptanteil der Wärmeerzeugung muss aus erneuerbaren Energien stammen)
  • H2-Ready Gasheizungen, wenn eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff möglich ist
  • Für Gebäude, in denen andere Lösungen nicht umsetzbar sind, wie denkmalgeschützte oder schwer zu sanierende Gebäude, sind auch Biomasse-/Holzheizungen und Gasheizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff betrieben werden, erlaubt.

Förderungen für Heizungsbesitzer

Für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme sieht das Gesetz eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten vor. Zusätzlich gibt es weitere Boni, wie den Geschwindigkeitsbonus und den einkommensabhängigen Bonus. Diese Boni können miteinander kombiniert werden, wobei die maximale Förderung 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen darf. Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Artikel über Fördermöglichkeiten für Ihre neue Heizung.

Beratungspflicht und Mieterschutz

Um Heizungsbesitzer vor Fehlinvestitionen zu schützen, sieht das Gesetz eine Beratungspflicht vor. Energieberater können über die Auswirkungen der Wärmeplanung informieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die Beratungskosten mit bis zu 80 Prozent.

Zum Schutz von Mietern gibt es Regeln zur Umlage der Heizungstauschkosten. Vermieter dürfen die Kosten nur zu zehn Prozent umlegen, wenn sie staatliche Förderungen erhalten und diese von den Umlagekosten abziehen. Die Erhöhung der monatlichen Kaltmiete ist auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt wichtige Veränderungen für Hausbesitzer mit sich. Wenn Sie vorhaben, Ihre Heizung zu erneuern oder umzustellen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich über umweltfreundliche Heizsysteme zu informieren und diese Fördermöglichkeiten dann zu nutzen. Unser Artikel über Fördermöglichkeiten für Ihre neue Heizung bietet detaillierte Informationen, wie Sie finanzielle Unterstützung erhalten können. Zudem ist eine fachkundige Beratung unerlässlich, um die besten Entscheidungen für Ihre Heizungsanlage zu treffen. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um die Zukunft Ihrer Heiztechnologie zu planen und die Vorteile der neuen Förderung optimal zu nutzen. Machen Sie den ersten Schritt in Richtung umweltfreundlicher und kosteneffizienter Heizlösungen für Ihr Zuhause.