Als Ihr vertrauenswürdiger Partner für nachhaltige Heizlösungen möchten wir, Ihnen die neuen Heizungsförderungen für das Jahr 2024 vorzustellen. Diese Förderungen sind darauf ausgerichtet, den Umstieg auf umweltfreundliche Wärmepumpen so attraktiv wie möglich zu gestalten. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wie Sie von diesen großartigen Angeboten profitieren können.

Grundförderung: 30 Prozent für den Heizungsumstieg

Die Grundförderung für den Wechsel zu einer Wärmepumpe beträgt nun 30 Prozent. Dies ist ein wichtiger Anreiz, um auf umweltfreundlichere Heizlösungen umzusteigen und Energiekosten zu sparen.

Geschwindigkeitsbonus: Zusätzliche 20 Prozent bis Ende 2028

Um den Umstieg auf Wärmepumpen zu beschleunigen, gewährt die KfW einen Geschwindigkeitsbonus von zusätzlichen 20 Prozent, wenn Sie sich bis Ende 2028 für eine Wärmepumpe entscheiden. Bitte beachten Sie, dass dieser Bonus danach zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert wird. Dieses Angebot gilt für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen, unabhängig von deren Alter. Gasheizungen müssen jedoch älter als 20 Jahre sein, um förderfähig zu sein. Bitte beachten Sie, dass nur funktionierende Heizsysteme gefördert werden.

Wärmepumpen-Bonus: Zusätzliche 5 Prozent für umweltfreundliche Lösungen

Wenn Ihre Wärmepumpe natürliche Kältemittel wie R290 verwendet oder auf Erd- oder Wasserwärmepumpen setzt, können Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent beantragen. Diese umweltfreundlichen Kältemittel tragen zur Nachhaltigkeit Ihrer Heizung bei und sind eine umweltschonende Wahl.

Einkommensabhängiger Bonus: 30 Prozent für Haushalte mit geringem Einkommen

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro, die eine eigene Immobilie selbst bewohnen, wird ein einkommensabhängiger Bonus von zusätzlichen 30 Prozent angeboten. Dies soll sicherstellen, dass auch einkommensschwächere Haushalte von den Vorteilen der Wärmepumpen profitieren können.

Bis zu 70 Prozent Gesamtförderung: Kombinieren Sie die Boni

Sie können die verschiedenen Boni kombinieren, um eine Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent zu erhalten, dies ist die maximale prozentuale Förderung, die seitens BAFA gefördert wird.

Förderung für Mehrfamilienhäuser

Für Einfamilienhäuser oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus beträgt die maximale Förderungsgrenze 30.000 Euro. In Mehrfamilienhäusern wird die Förderung staffelweise angepasst. Bis zur sechsten Wohnung können Sie 15.000 Euro pro Wohneinheit geltend machen. Ab der siebten Wohnung erhöht sich dieser Betrag um 8.000 Euro pro Wohnung.

Förderung mit weiteren Maßnahmen:

Für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen wie bspw. Fensteraustausch oder Dachdämmung gilt eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro. Zu dieser Möglichkeit steht dem Antragsstellenden ein zinsvergünstigter Kredit bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen können hier gelesen werden:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/

 

Förderung für Neubauten: Attraktive Angebote für Effizienzhausstandards

Wenn Sie bereits beim Neubau den hohen energetischen Standard erreichen oder Ihr Gebäude zum Effizienzhaus umbauen möchten, finden Sie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäude (BEG NWG) attraktive Förderangebote. Diese Förderungen sind darauf ausgerichtet, den Einsatz nachhaltiger Heiztechnologien in Neubauten zu fördern und so zur Energieeffizienz und Umweltschonung beizutragen.

 

Steuervorteile: Besprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater

Neben den genannten Förderungen kann Ihnen auch  Ihr Steuerberater weitere Steuervorteile im Zusammenhang mit der Sanierung Ihrer Wärmepumpe erläutern. Es lohnt sich, ihn hierauf anzusprechen und gemeinsam mehrere Möglichkeiten durchzusprechen.

 

Unterstützung beim Förderantrag: Wir sind für Sie da

Die Welt der Förderungen kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Antragstellung geht. Mit unserer „Fuchs Rundum-Sorglos Lösung“ unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des Antragsprozesses. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Förderstelle und dem KfW, von Fragen bis zur Auszahlung sind wir an Ihrer Seite.

 

Möchten Sie von den Heizungsförderungen für das Jahr 2024 profitieren und bis zu 70 Prozent Zuschuss für Ihre Wärmepumpe erhalten? Warten Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns noch heute! Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Verfügung, um Sie durch den gesamten Prozess von der Beratung bis hin zum Antragsprozess zu führen und sicherzustellen, dass Sie die maximale Unterstützung für Ihre nachhaltige Heizlösung erhalten.

Jetzt handeln, sich für die Fuchs-Wärmepumpe entscheiden! Den Förderantrag reichen wir für Sie im März 2024 ein, damit Ihre Wärmepumpe im Frühjahr installiert werden kann!